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06.04.2021 | Lesezeit: 3 min

Covid-19: Gratis-Selbsttests in Apotheken erhältlich

Ab 7. April 2021 können Privatpersonen im Rahmen der Testoffensive des Bundes in den Luzerner Apotheken Antigen-Selbsttests beziehen. Um die verfügbare Menge an Tests zu erhöhen, hat der Kanton Luzern zusätzliche Selbsttests eingekauft und stellt diese ausgewählten Apotheken in Sursee, Kriens, Luzern, Hochdorf, Wolhusen und Willisau zur Verfügung.

Im Rahmen der Testoffensive des Bundes können Privatpersonen ab morgen, 7. April 2021 in allen Luzerner Apotheken Antigen-Selbsttests beziehen. Pro Person können fünf Tests innerhalb von 30 Tagen kostenlos bezogen werden. Die Apotheken rechnen die bezogenen Tests direkt über die Krankenkasse mit dem Bund ab. Für den Bezug ist in jedem Fall die Krankenkassenkarte vorzuweisen. Sammelbezüge beispielsweise für die ganze Familie sind möglich, allerdings muss die Krankenkassenkarte jedes Familienmitglieds vorgelegt werden. Bezüge von mehr als fünf Tests innerhalb von 30 Tagen stellen die Krankenkassen den Versicherten in Rechnung. Der Bezug ist ausschliesslich über Apotheken möglich. Hausarztpraxen dürfen gemäss den Vorgaben des Bundes keine Gratis-Tests abgeben.

Kanton stellt zusätzliche Selbsttests in sechs Apotheken zur Verfügung

Um die verfügbare Menge an Tests zu erhöhen, hat der Kanton Luzern zusätzliche Schnelltests gekauft und verteilt diese der Bevölkerung an folgenden Standorten:

•  Sursee: im Surseepark 1 durch die Apotheke Surseepark

•  Kriens: Apotheke Späni AG (Luzernerstrasse 14)

•  Luzern: vor der Apotheke auf dem Kappelplatz durch die TopPharm Dr. Schmid’s See Apotheke

•  Hochdorf: vor der Vitaluce Apotheke

•  Wolhusen: Wolhuser Apotheke (Entlebucherstrasse 4)

•  Willisau in der Festhalle: durch die Apotheke Willisau

Ansturm auf Apotheken ist möglichst zu vermeiden
Kantonsapotheker Dr. Stephan Luterbacher ruft die Bevölkerung dazu auf, die Apotheken nicht zu überrennen. «Wir bitten die Bevölkerung, Gratis-Selbsttests nur bei Bedarf zu beziehen. Ein Ansturm ist für die Apotheken eine grosse Herausforderung, da diese ihren Regelbetrieb aufrechterhalten müssen. Schlangen vor Apotheken sollen zudem möglichst vermieden werden.»

Selbsttests sind kein Ersatz für Hygiene- und Verhaltensregeln
Selbsttests sind sinnvoll bei Personen ohne Symptome und ohne Kontakt zu Covid-19-Fällen, die einen Test zu Hause vornehmen möchten. Bei Personen mit Krankheitssymptomen soll ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest in einem Spital, einer Arztpraxis, einem Testcenter oder einer Apotheke durchgeführt werden. Mit den Selbsttests können Privatpersonen überprüfen, ob sie zum Zeitpunkt des Tests infiziert und somit ansteckend sind. Bei einem positiven Testergebnis muss die getestete Person das Ergebnis mittels PCR-Test überprüfen lassen. Kantonsapotheker Dr. Stephan Luterbacher mahnt: «Selbsttests sind kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln und für bestehende Schutzkonzepte».

Kanton Luzern - Medienmitteilungen

Kanton Luzern

 

 

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