Kantonaler Richtplan: Kanton Luzern legt räumlichen Kurs bis 2050 fest
Luzern - Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans verabschiedet und dem Kantonsrat zur Beratung vorgelegt. Der revidierte Plan legt die räumlichen Rahmenbedingungen für Wachstum, Siedlung, Arbeitsgebiete und Bodenpolitik im Kanton Luzern bis 2050 fest.
Der kantonale Richtplan ist das zentrale Instrument des Kantons Luzern zur Steuerung der räumlichen Entwicklung. Er ist für alle Behörden im Kanton verbindlich und wird alle zehn Jahre überarbeitet. Die aktuelle Gesamtrevision wurde vom Regierungsrat am 19. Mai 2026 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Bevölkerungswachstum als planerische Leitgrösse
Gemäss dem mittleren Wachstumsszenario steigt die Bevölkerung im Kanton Luzern bis 2050 um rund 120'000 Personen auf etwa 560'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der revidierte Richtplan setzt dafür die räumlichen Rahmenbedingungen: Ziel ist eine geordnete, kompakte Siedlungsentwicklung, die haushälterisch mit Boden umgeht.
Schwerpunkte der Revision
Inhaltlich wurden insbesondere die Bereiche Wohnraumverfügbarkeit, Arbeitsgebiete und aktive Bodenpolitik weiterentwickelt. Diese Themen sind für den Wirtschaftsstandort Luzern direkt relevant: Verfügbarkeit von Arbeits- und Gewerbeflächen sowie eine koordinierte Bodenpolitik sind Voraussetzungen für Unternehmensansiedlungen und -entwicklungen. Daneben wurde der Richtplan strukturell neu gegliedert und übersichtlicher gestaltet.
Erweiterte Kompetenzen des Kantonsrats
Neu ist der Kantonsrat für die Verabschiedung der Raumentwicklungsstrategie zuständig – also jener strategischen Zielsetzungen und Stossrichtungen, die den Richtplan inhaltlich prägen. Der Regierungsrat bleibt für die weiteren Inhalte und die Richtplankarte verantwortlich. Die Beratung und Beschlussfassung im Kantonsrat sind für Herbst 2026 vorgesehen.
Weiterer Prozess
Nach dem Kantonsratsbeschluss wird der Richtplan zusammen mit dem Planungsbericht dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Die Bundesgenehmigung wird im Verlauf des Jahres 2027 erwartet. Mit diesem Schritt werden die Planungsvorgaben auch für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich.
Weitere Informationen und Unterlagen zur Gesamtrevision sind unter richtplan.lu.ch/Gesamtrevision abrufbar.