Luzerner Finanzausgleich soll solidarischer und stabiler werden
Luzern - Am 18. Mai 2025 stimmt die Luzerner Bevölkerung über eine Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes ab. Ziel ist es, die Solidarität zwischen den Gemeinden zu stärken und das System angesichts ungleicher Steuerentwicklungen ins Gleichgewicht zu bringen.
Der Luzerner Finanzausgleich steht vor einer wichtigen Weichenstellung: Mit einer Teilrevision des kantonalen Gesetzes soll das System stabilisiert und die Solidarität unter den Gemeinden gestärkt werden. Die Stimmberechtigten des Kantons Luzern entscheiden am 18. Mai 2025 über die Vorlage.
Grund für die geplante Revision ist die sehr unterschiedliche Entwicklung der Steuererträge in den Luzerner Gemeinden. Während sich die kantonalen Einnahmen insgesamt positiv entwickelt haben, kam es regional zu teilweise sprunghaften Veränderungen. Diese Dynamik führte zu einem überproportionalen Anstieg der umverteilten Mittel und damit zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Gemeinden sowie zu erheblichen Mehrkosten für den Kanton und die Gebergemeinden. Besonders problematisch: Auch Gebergemeinden mit stagnierenden Steuererträgen mussten deutlich mehr zum Finanzausgleich beitragen – eine Entwicklung, die laut Finanzdirektor Reto Wyss die Solidarität gefährdet.
Der Luzerner Kantonsrat hat deshalb am 2. Dezember 2024 eine Teilrevision beschlossen. Diese umfasst drei zentrale Massnahmen:
- Begrenzung des Wachstums des Ressourcenausgleichs auf maximal 10 Prozent jährlich sowie eine flexiblere Gestaltung der Mindestausstattung.
- Entkoppelung von Ressourcen- und Lastenausgleich, um überhöhte Zahlungen an einzelne Gemeinden zu verhindern.
- Vereinheitlichung der Beitragssätze für Gebergemeinden mit Zentrumslasten sowie eine Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 10,6 Millionen Franken.
Die Massnahmen drosseln das Wachstum der Umverteilung, entlasten Gebergemeinden und den Kanton, ohne die finanzielle Ausstattung der Empfängergemeinden zu gefährden – auch sie erhalten künftig höhere Beiträge als heute. Damit profitieren beide Seiten vom neuen Modell.
Kantons- und Regierungsrat unterstützen die Vorlage. Im Kantonsrat wurde die Revision mit grosser Mehrheit (110 Ja-Stimmen bei 2 Nein und 3 Enthaltungen) angenommen. Alle Fraktionen bezeichneten sie als ausgewogenen Kompromiss und Übergangslösung. Einigkeit herrscht darüber, dass in naher Zukunft eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs notwendig ist.
Der Regierungsrat empfiehlt der Luzerner Bevölkerung ein Ja zur Vorlage.
Hintergrund zum Finanzausgleich:
Nicht alle Luzerner Gemeinden verfügen über die gleichen finanziellen Ressourcen. Um dennoch ein vergleichbares Leistungsangebot sicherzustellen, sorgt der Ressourcenausgleich für eine solidarische Umverteilung. Ergänzt wird dieser durch den Lastenausgleich, der Gemeinden mit überdurchschnittlichen Kosten aufgrund ihrer Lage oder Bevölkerungsstruktur unterstützt. Die Teilrevision soll dieses System zukunftsfähig gestalten.
Quelle: Mitteilung Kanton Luzern, 14. April 2025